Beitrittserklärung für diejenigen, die dem Verein beitreten möchten:
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Liebe Mitglieder des Karnevalsvereins Nistertal 1992 e.V.
Die nachfolgenden Informationen sollen dazu dienen, auch einen
Überblick zu verschaffen über die Organisation des Vereins und über Eure Rechte und Pflichten als Vereinsmitglieder. Weiterhin sollen einige grundsätzliche Informationen, besonders für die
aktiven Mitglieder, vermittelt werden.
1. Postanschrift des Vereins
Karnevalsverein Nistertal 1992 e.V.
z.H. Birgit Schneider
Lupinenweg 1
57647 Nistertal
2. Eintritt in den Verein
Gemäß Satzung kann Mitgliedschaft mündlich oder schriftlich bei jedem
Mitglied des Vorstandes beantragt werden. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bestätigt das neue Mitglied die Mitgliedschaft und die Anerkennung der Verpflichtungen lt.
Satzung.
3. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird im Herbst für das laufende Jahr erhoben. Für Mitglieder, die dem Verein vor Vollendung des 16. Lebensjahres beigetreten sind, wird der Beitrag erstmals fällig in dem Jahr, in dem das Mitglied das 16. Lebensjahr vollendet. Der regelmäßige Jahresbeitrag beträgt z.Z. 12,00 EUR.
4. Zahlungsverfahren/Bankverbindung
Bareinzahlung direkt bei unserem Kassenverwalter ist möglich.
Überweisungen bitte auf unser Konto bei der
WESTERWALDBANK eG: IBAN: DE40 5739 1800 0011 0426 00.
Die einfachste und zeitsparendste Zahlungsart ist für uns das Einzugsverfahren. Daher bitten wir alle Neumitglieder, „Barzahler“ und „Überweiser“ uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Für euch absolut sicher (Eingezogene Beträge können 8 Wochen lang zurückgefordert werden) und supereinfach (Man muss nicht mehr dran denken, erfolgt immer automatisch und termingerecht). Änderung von Bankverbindungen bitte frühzeitig anzeigen. Bei unverschuldeten Rückbuchungen aufgrund von verspäteter Anzeige der Änderung der Bankverbindung werden die Rückbuchungsgebühren von dem Mitglied zurückgefordert.
5. Umzug
Damit Informationen, Mitteilungen, Einladungen etc. auch immer richtig ankommen, Adreßänderungen bitte umgehend anzeigen.
6. Mitglieder unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind gemäß Satzung vom Mitgliedsbeitrag befreit, haben kein Wahl- und Stimmrecht und werden nicht zu Mitgliederversammlungen eingeladen.
7. Austritt aus dem Verein
Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Eltern sollten bitte darauf achten, dass auch die Kündigung der Mitgliedschaft von Kindern schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. Andernfalls werden diese weiterhin in den Mitgliederlisten geführt und erhalten bei Vollendung des 16. Lebensjahres eine Zahlungsaufforderung für Mitgliedsbeitrag.
8. Nutzung der Sporthalle
Die Ortsgemeinde Nistertal überlässt dem KVN die Sporthalle zu
Übungszwecken für alle Tanzgruppen. Mit der Inanspruchnahme der Sporthalle erkennt der KVN die Hallen- und Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an. Für die Mitglieder gilt
daher die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass in den Umkleideräumen die Straßenschuhe gegen hallengeeignete Sportschuhe zu wechseln sind. Mit Straßenschuhen (und auch Sportschuhen, die draußen
getragen wurden) ist das Betreten des Hallenbereiches nicht gestattet. Wir empfehlen bei den Tanzproben Sportkleidung zu tragen. Diese ist zweckmäßig, bequem und behindert nicht. Die Tanzproben
sollten wie Sportunterricht oder Training angesehen werden. Die Übungszeiten der einzelnen Gruppen können dem Hallenbelegungsplan im Eingangsflur der Sporthalle entnommen
werden.
Satzung: